Ende 2013 reichten gleich mehrere Investoren EA’s eine Klage gegen den Konzern bzgl. den Problemen mit dem Battlefield 4 Release ein. Grund dafür, waren die angeblich übertriebene Versprechen der Führungsriege von EA, die gegenüber den Investoren geäußert wurden. Die Bundesrichterin Susan Illston, wieß diese Klage nun zurück.
Shooter-Fans werden sich sicherlich noch erinnern können. Zum Release von Battlefield 4 am 31. Oktober 2014, hatte der Shooter mit argen Problemen zu kämpfen. Gebeutelt von vielen Bugs, Soundproblemen und Abstürzen, wurde das Spiel in der Community und bei der Fachpresse stark kritisiert.
Daraufhin reichte eine Gruppe von Investoren eine Sammelklage gegen Publisher EA ein und warfen dem Unternehmen vor, falsche und übertriebene Versprechungen bezüglich der Veröffentlichung von Battlefield 4 gemacht zu haben. Dadurch sei die Qualität des Spiels in irreführender Art und Weise besser dargestellt worden, als sie wirklich gewesen sei.
Die aus den Problemen hervorgehende Verschiebung der DLC-Pläne und die negative Presse führte bei den Investoren zu sinkenden Aktienkursen und Verlusten.
Die verantwortliche Bundesrichterin Susan Illston erklärte nun gegenüber dem Courthouse News Service, dass es sich bei den Versprechungen EA’s um nicht haltbare Aussagen handle und kein vernünftiger Investor auf einer solchen Basis, Entscheidungen fällen würde. Damit verteidigte sie die angeklagte Chef-Etage des Publishers.
Die Aussage des Angeklagten Gibeau vom 07. Mai 2013, dass EA »in einer deutlich besseren Situation« bezüglich des Umstiegs auf Next-Gen sei, und dass die Frostbite 3 »kaum Risiko birgt«, sind nicht einklagbare vage Aussagen und schlicht Marktschreierei, auf die sich kein vernünftiger Investor verlassen würde.
Die Aussage des Angeklagten Wilson vom 29. Oktober 2013, dass EA »näher mit Microsoft und Sony während der gesamten Entwicklung zusammenarbeite«, was zu einer »Liste von Spielen führe, die die besten Spiel zum Konsolen-Generations-Wechsel sind, die ich je von dieser Firma gesehen habe« ist eine nicht einklagbare Meinung, als auch eine schwammige Aussage.
Genauso ist die Aussage des Angeklagten Moore vom 29. Oktober 2013, dass man »sich sehr gut bezüglich des Generations-Wechsel fühle, und man eine Punktlandung hinlegen« werde, eine nicht einklagbare Aussage.
Das kürzlich veröffentlichte Herbst-Update bügelte viele, der noch immer auftretenden Fehler wieder aus. Das Zweigstudio DICE LA war mit der Beseitigung der Fehler beauftragt und arbeitete auch am DLC Last Stand. Zurzeit entwickelt das Hauptstudio den Shooter Star Wars: Battlefront.




























































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