Die dänische Justiz zeigt sich wehrhaft und verurteilt einen jüngen Dänen wegen Skin-Scamming. Das Problem ist bekannt: Ich besitze einen teuren Skin und will diesen in Echtgeld umwandeln. Dafür gibt es bereits einige seriöse Anbieter, die wiederrum eine kleine Provision einstreichen. Will der Verkäufer diese Provision einsparen, bleibt nur der Weg über ein normales Handelsgeschäft. Im konkreten Fall einigten sich zwei Personen mit einem Käufer darauf, dass dieser ihre Skins erwirbt und im Gegenzug eine vorher abgesprochene Geldsumme überweist.
Sie schickten den Skin im Voraus an den Käufer. Das war leichtsinnig und der Käufer nutzte die Gelegenheit aus, um sich kurzfristig zu bereichern. Er kappte alle Kontaktmöglichkeiten und ging auf Tauchstation. Seine Rechnung hatte er aber ohne die dänische Polizei gemacht. Diese wurde von den Verkäufern eingeschaltet und machte sich auf die Suche. Sie fanden den Betrüger und am Ende wurde der Streit vor Gericht ausgetragen.
Der Beklagte bekannte sich zu seiner Schuld und wurde verurteilt.
Das Urteil
– 30 Tage Haft, sofern der Verurteilte gegen seine Auflagen verstößt
– Rückzahlung des enstandenen Schadens
– 40 Sozialstunden
Ein empfindliches Urteil, welches den Betrüger mit Sicherheit zum Nachdenken bewegen wird. Gleichzeitig geht von diesem Urteil Symbolwirkung aus. Skins sind Wertgegenstände. Beim Verkauf entsteht ein gültiger Vertrag, der von beiden Seiten eingehalten werden muss.

You must be logged in to post a comment Login