Nachdem sich die Europäische Kommission Ende 2013 zusammenfand, um Methoden zum Schutz der Online-Nutzer vor In-App-Käufen zu entwickeln, zeigen diese nun erste Erfolge. Im Dezember wurde das Positionspapier mit zu beachtenden Maßregeln an Apple, Google und die Interactive Software Federation of Europe (ISFE) übermittelt. Mittlerweile haben die Konzerne diesbezüglich Lösungen entwickelt.
Der Anlass des Positionspapieres waren nach eigenen Angaben „zahlreiche Beschwerden“ über die
In-App-Käufe, beispielsweise weil Kinder versehentlich Käufe getätigt
hätten. In Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und auch mit den Branchenführern hat man nun erste „greifbare Ergebnisse“ erzielt. Unter anderem ging es um folgende Forderungen:
- Bei Spielen, die als „free“ bzw.
„kostenlos“ beworben werden, darf es keine Irreführung der Verbraucher
hinsichtlich der wahren Kosten geben.- Die Spiele dürfen Kinder nicht
direkt dazu auffordern, Produkte zu kaufen oder Erwachsene zu überreden,
die Produkte für sie zu kaufen.- Die Verbraucher müssen über die
Zahlungsmodalitäten angemessen informiert und Geldbeträge dürfen nicht
per Voreinstellung ohne ausdrückliches Einverständnis des Verbrauchers
abgebucht werden.- Die Händler müssen eine E-Mail-Adresse angeben, die die Verbraucher für Fragen oder Beschwerden nutzen können.
Die App-Shop-Betreiber Apple und Google haben mittlerweile reagiert und präsentieren erste Lösungsansätze. Demnach möchte Google bis Ende September 2014 die Nutzung der Wörter „free“ und „kostenlos“ für Spiele, die In-App-Käufe beinhalten, verbieten. Darüber hinaus sollen „gezielte Leitlinien“ für die App-Entwickler formuliert werden und Verbraucher müssen ab sofort standardmäßig jede Bezahlung für einen In-App-Kauf manuell bestätigen.
Ganz so weit ist Konkurrent Apple noch nicht: Konkrete Lösungen und auch ein Zeitplan liegen noch nicht vor. Beides soll aber in Zukunft folgen. Auch die Verbände der Entwickler von Online-Spielen und -Spielplattformen sind nun gefragt. Sie sollen ebenfalls überlegen, was für Maßnahmen es im Sinne des Positionspapiers zu ergreifen gilt.





























































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