Valve steht Ärger ins Haus und dieser Ärger hat einen Namen: Michael John McLeod. McLeod hat gegen das Unternehmen eine Klage eingereicht und bezichtigt Valve, illegale Wett- und Glücksspielgeschäfte zu ermöglichen und andererseits einen Profit daraus zu ziehen. Dass Valve den Wettanbietern unter die Arme greift und beispielsweise die Infrastruktur anbietet, damit Bots die Wetten annehmen und weiterleiten können, steht außer Frage.
Strittig ist allerdings, ob Valve einen direkten Profit erzielt und von den Anbietern am Gewinn beteiligt wird. Doch selbst wenn nicht, hat die Klage Aussicht auf Erfolg. Valve profitiert indirekt über den Absatz von Skins, weil sie über ihre Plattform ausgegeben werden. Ein vitaler Markt ist für sie daher äußerst profitabel.
Was soll denn das? Lasst sie doch einfach wetten und gamblen…
So einfach ist es nicht. Das Wettgeschäft ist in vielen Ländern illegal und läuft über Umwege. In Deutschland gibt es einen Glücksspielstaatsvertrag und demnach dürfen nur lizensierte Anbieter Wetten offerieren. Aus diesem Grund haben die Online-Anbieter ihren Firmensitz in Gibraltar, Malta und Co.
Bevor ein Nutzer Zugang zu den Plattformen erhält, muss er seine Volljährigkeit beweisen – und hier liegt ein großer Unterschied zu den CS:GO-Wettanbietern. Innerhalb von 30 Sekunden ist der Zugang zu der jeweiligen Wettseite freigeschaltet und der Steam-Account verknüpft. Nun kann fröhlich gezockt werden.
Das gilt aktuell auch für Minderjährige, die keinerlei Kontrolle ausgesetzt sind. Und das, obwohl sie nach deutschem Gesetz nur über eine beschränkte Geschäftsfähigkeit verfügen.
Besonders kritisch ist dies deshalb, weil es sich nicht nur um Sportwetten, sondern ebenfalls um Glücksspielangebote, das sog. Gambling, handelt. Auf diesen Plattformen stacheln sich die Nutzer gegenseitig an und können so in eine Suchtspirale verfallen. Besonders anfällig sind dafür natürlich junge Personen.
Der weitere Zeitplan
Judge in „skins betting“ case sets expedited schedule: discovery must be done by 12/23/16 and summary judgment motions due on 1/22/17
— Daniel Wallach (@WALLACHLEGAL) 24. Juni 2016
Die Klageschrift könnt ihr ebenfalls online abrufen.

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