Wer kennt es nicht, man sieht ein Spiel im Steam-Shop, die Beschreibung und das dazugehöriges Material, wie beispielsweise Videos und Screenshots, wirken vielversprechend. Der Kauf ist getätigt, doch schnell entpuppt sich dieses Spiel jedoch als Fehlinvestition, oder man muss feststellen, dass die eigene Hardware schlichtweg nicht mitspielt. Habe ich nun das Recht auf eine Erstattung?
Durchforstet man das Internet, stößt man immer wieder auf Foren, in denen von Klagen die Rede ist. Vorallem in nicht EU-Ländern wollte man sich von Valve nicht abspeisen lassen und forderte ein Rückgaberecht. Nun scheint es fast so, als gäbe Valve Kleinbei und verkündete die frohe Meldung, dass fortan Steam-Rückerstattungen möglich seien. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vorbestellungen, Bundles, Software, Steam-Guthaben, oder sogenannte DLC’s handelt. Wichtig ist nur, dass die Anfrage zur Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen gestellt und das Produkt nicht länger als 2 Stunden Verwendung fand. Sogar Einkäufe im Spiel können zukünftig erstattet werden, sofern die Inhalte „unbenutzt“ sind und die Anfrage innerhalb von 48 Stunden nach dem Kauf gestellt wird. Innerhalb einer Woche, nach Antragstellung, händigt Valve die Erstattung in Form von Steam-Guthaben aus, oder überweist den Betrag auf die zuvor verwendete Zahlungsart.
Produkte, die von Drittanbietern erworben wurden, sowie Filme und Geschenke können auch weiterhin nicht erstattet werden. Ebenso wenig können Spiele zurückgegeben werden, bei dem ein VAC-Ban vorliegt.





























































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